Wir entwickeln Ihr Freiflächenprojekt
Ab einer Größe von 5 Hektar
Klimaschutz und Energieautarkie haben in den heutigen Zeiten höchste Priorität! Um diese Ziele zu erreichen, spielt neben dem Ausbau der solaren Dachflächen auch der Ausbau von Photovoltaik auf Freiflächen eine große Rolle.
Die aktuelle politische Situation zeigt uns, dass die Erneuerbaren schnellstmöglich ausgebaut werden müssen, um eine Abhängigkeit in der Energieversorgung von anderen Staaten zu vermeiden. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, sollen zukünftig deutlich mehr Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Das hat die Bundesregierung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erst Anfang des Jahres 2022 beschlossen. Um den Ausbau auf Freiflächen nun massiv zu beschleunigen, hat die Bundesregierung den Ausbau auf 9000 Megawatt bis 2027 angehoben. Dazu werden auch bislang bestehende Flächenkulissen erweitert: Diese bezieht sich speziell auf ausgewiesene benachteiligte Gebiete und landwirtschaftlich genutzte Moorböden. Die sogenannten „besonderen“ Solaranlagen wie Agri-Photovoltaik-Anlagen sollen zukünftig „eine dauerhafte Perspektive“ erhalten und dafür von den Innovationsausschreibungen in das EEG überführt werden.
Auch zur Stärkung von Bürgerenergie sind Verbesserungen geplant. Künftig könnten demnach Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Bürgerenergiegesellschaften bis sechs Megawatt Leistung von der Ausschreibungspflicht befreit werden.
Laut Experten sind die Flächenpotenziale für den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland immens und bislang nicht annähernd ausgeschöpft. Nach einer Studie, beauftragt vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, liegt das Ausbaupotenzial an restriktionsfreien Freiflächen Photovoltaik bei rund 3.200 Quadratkilometern, was bei einem Flächenverbrauch nach aktuellem Stand der Technik einem technisches Potenzial von 230 Gigawatt entspricht.
Neben der Notwendigkeit der Energiewende aus Gründen des Klimaschutzes und der Abhängigkeit von anderen Staaten, bieten die Nutzung von Freiflächen für Produktion von Solarstrom auch bedeutende Vorteile für Landeigentümer und Gemeinden.
Vorteile für Freiflächenbesitzer
- Regelmäßige Einnahmen durch die Bereitstellung von Freiflächen zur Produktion von Solarstrom
- Ertragssteigerung
- Beitrag zum Klimaschutz
- Beitrag zur Eigenversorgung mit Energie
- Regenerierung des Bodens (ökologische Aufwertung)
Vorteile für Gemeinden und ihre Bewohner
- Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft
- Reduzierung der CO2-Emissionen
- Nutzung von klimafreundlichem Strom innerhalb der gesamten Gemeinde
- Mehr Netzstabilität durch die Kombination mit anderen Erneuerbaren Energien
- Regionale Wertschöpfung durch Einbeziehung von lokalen Unternehmen bei der
- Planung und Realisierung der Freiflächenprojekte
- Mögliche Bürgerbeteiligungen an Solarparks
Welche Flächen sind geeignet?
- Acker- und Grünlandflächen mit geringen Erträgen
- Flächen in benachteiligten Gebieten
- Flächen an Autobahnen oder Bahntrassen
- Konversionsflächen wie ehemalige Deponien oder Truppenübungsplätze
- Flächen in Gewerbegebieten
- Brachland
Mögliche Nutzungsmodelle für Freiflächen
Modell 1
- Sie als Landeigentümer verpachten uns das Land
- Wir planen, entwickeln und realisieren die Anlage
- Wir investieren und betreiben die Anlage
Modell 2
- Landeigentümer verpachtet uns das Land
- Wir planen, entwickeln und realisieren die Anlage
- Wir investieren und betreiben die Anlage
- Landeigentümer beteiligt sich an Investition und ist stiller Gesellschafter in der Betreibergesellschaft
Modell 3
- Landeigentümer verpachtet uns das Land
- Wir planen, entwickeln und realisieren die Anlage
- Wir investieren und betreiben die Anlage
- Landeigentümer beteiligt sich an Investition und ist stiller Gesellschafter in der Betreibergesellschaft
- Gemeinde beteiligt sich ebenfalls an Investition und wird am Profit beteiligt
Modell 4
- Landeigentümer verkauft uns sein Land
- Wir planen, entwickeln und realisieren die Anlage
- Wir investieren und betreiben die Anlage
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ihre Gewinne nachhaltig und stetig durch das passende Freiflächenkonzept zu steigern. Dabei kümmern wir uns um die gesamte Projektplanung, von der Konzepterstellung, über die Baugenehmigungen bis hin zur Installation und Einspeisung ins Stromnetz. Der Projektablauf gestaltet sich bei uns folgendermaßen:
1. Flächenprüfung und Standortsicherung
- Sorgfältige Prüfung des potenziellen Standortes (wichtig ist eine direkte und möglichst lange unverschattete Sonneneinstrahlung im Tages- und Jahresverlauf)
- Gespräche mit den Eigentümern und Bewirtschaftern
- Abschluss von Nutzungsverträgen
2. Planung und Genehmigung
- Kontakt zu Standortkommunen, um den Nutzen für die Gemeinden darzulegen
- Kommune erstellt rechtskräftigen Bebauungsplan, der die Voraussetzung für die Errichtung der Freiflächenanlage ist
- Veranlassung verschiedener Gutachten zum Natur- und Artenschutz
- Entspricht die Photovoltaik-Anlage den Kriterien des EEG’s, wird ein Gebot für den EEG Zuschlag beim zentralen Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur abgegeben
- Fällt eine Fläche nicht unter die Kriterien des EEG, wird eine Vermarktung als „Power-Purchase Agreement“ Anlage (PPA-Anlage) angestrebt. (Erläuterung siehe „Möglichkeiten der Vermarketung des Solarstromes)
3. Umsetzung
- Nach Beendigung der Genehmigungsphase und dem Vorliegen des EEG-Zuschlages, kann mit dem Aufbau der Photovoltaik-Anlage begonnen werden
4. Langfristige Betriebsführung
- Wir sichern ihre Erträge durch ein durchgehendes Monitoring der Erzeugungsleistung und unmittelbaren Service- und Wartungseinsätzen im Bedarfsfall.
Möglichkeiten der Vermarktung des Solarstromes
Die produzierte Solarenergie kann je nach Vorhabenstandort über verschiedene Konzepte vermarktet werden. Die Art der Vermarktung hat einen Einfluss auf die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Freiflächenprojektes.
Am häufigsten fallen Flächen unter den Anspruch auf eine EEG-Vergütung, die sich im 110-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen befinden, dicht gefolgt von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen verschiedener Art. Auch ungenutzte Flächen in schon lange ausgeschriebenen Gewerbegebieten habe gute Chancen auf eine EEG-Vergütung. Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen Photovoltaikanlagen auch auf Grünflächen und Ackerland in benachteiligten Gebieten für die EEG-Ausschreibung freizugeben.
Power-Purchase-Anlage
Entspricht eine Photovoltaikanlage nicht den Kriterien des EEG, kann eine Vermarktung als PPA angestrebt werden. Hier wird ein langfristiger Stromliefervertrag mit einem oder mehreren Geschäftspartnern geschlossen (z.B. energieintensive Betriebe oder Energieversorger).
Vermarktung an der Strombörse
Als dritte Möglichkeit kann die Solarenergie direkt an der Strombörse vermarktet werden. Dieses Konzept gilt allerdings als das risikoreichste. Es ist allerdings durchaus üblich, die überschüssige Energie von Photovoltaikanlagen, die keine Vergütung nach dem EEG erhalten, an besonders sonnigen Tagen hier zu vermarkten.
Ihr Kontakt für Ihre Freifläche
Onur Altunel
Key Account & Sales Manager
Mob. +49 173 6835487
altunel@adlersmartsolutions.de
Die Energie für jetzt.